Flucht- und Rettungspläne

gemäß DIN ISO 23601 i.V.m. DIN EN ISO 7010

Wir erstellen Flucht- und Rettungspläne für alle Arten von Gebäuden, wie:

  • Krankenhäuser / Kliniken /  Pflegeheime
  • Versammlungsstätten
  • Kindergärten / Schulen / Hochschulen
  • Hotels
  • Kaufhäuser
  • Büro- und Verwaltungsgebäude

Flucht- und Rettungspläne sind besonders wichtig in Gebäuden, in denen sich dauernd oder vorübergehend Personen aufhalten, die im Gebäude nicht ortskundig sind oder in unübersichtlichen oder sehr großen Gebäuden. Sie weisen den Weg zu Notausgängen und zu Standorten von Brandbekämpfungs- und Erste-Hilfe-Einrichtungen.
 

Wir beraten Sie in der Frage ob und wie viele Flucht- und Rettungspläne Sie benötigen.

Fragen Sie uns

Wer benötigt Flucht- und Rettungspläne?

In Hinsicht der Berufshaftplicht/Versicherung ist sorgfältige Gefährdungsbeurteilung und Ihre Eigenverantwortung erforderlich.

Eine Orientierung für die Erfordernis bietet die Arbeitsstättenverordnung. Sie fordert in § 4 das Auslegen oder Aushängen von einem Flucht- und Rettungsplan, „wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern“.

Die gleichen Kriterien Lage, Ausdehnung, Benutzung nennt auch die DGUV-Regel 100-00.

Flucht- und Rettungspläne sind grundsätzlich zu erstellen:

  • bei großer räumlicher Ausdehnung eines Betriebs und weitläufigen Produktionsstätten
  • in Krankenhäusern, Kliniken und Pflegeheimen
  • in großen Bürogebäuden
  • in Gebäuden mit unübersichtlichen Gängen, Treppen und Verkehrswegen 
  • in Unternehmen, die mit Gefahrenstoffen wie Raffinerien, Betriebe der chemischen Industrie und Laboratorien 
  • in allen größeren öffentlichen Gebäuden, wie Schulen, Hochschulen und Kindergärten

Die Flucht- und Rettungspläne müssen grafische Darstellungen enthalten über:

  • Den Umriss des Gebäudes
  • Den Verlauf der Flucht- und Rettungswege
  • Den Gebäudegrundriss (vereinfacht)
  • Den Standort des Betrachters
  • Die Standorte der Erste-Hilfe-Einrichtungen und Brandschutzeinrichtungen
  • Eine Legende
  • Die Lage der Sammelplätze

Flucht- und Rettungspläne sollen den Menschen helfen, sich selbst über die Fluchtwege in einer baulichen Anlage zu informieren. Sie sind an Stellen anzubringen, an denen sich die vorgesehenen Nutzer über die Fluchtmöglichkeiten informieren können sowie an strategischen Stellen des Fluchtweges wie z.B.:

  • An den Hauptzugängen zu den Geschossen
  • In der Nähe von Aufzügen und Treppen
  • In jedem Zimmer, z.B. Hotelzimmer
  • An geeigneten Versammlungsorten
  • An Flurgabelungen und Abzweigungen

Halten Sie Ihre Flucht- und Rettungspläne aktuell

Achten Sie darauf, dass nach Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten auch Umbauten die Flucht- und Rettungspläne angepasst werden müssen! Mindestens alle zwei Jahre sollten diese auf Richtigkeit überprüft und aktualisiert werden.

Bestuhlungspläne

Bestuhlungspläne sind für Versammlungsstätten zu erstellen, die der Versammlungsstättenverordnung des jeweiligen Bundeslandes unterliegen.

Versammlungsstätten können sein:

  • Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Personen fassen
  • Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Personen fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben
  • Anlagen im Freien mit Szeneflächen, deren Besucherbereich jeweils mehr als 1.000 Besucher fassen und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen bestehen
  • Sportstadien, die mehr als 5.000 Besucher fassen

Ein Bestuhlungsplan zeigt die Anordnung der Sitz- und Stehplätze, einschließlich der Plätze für Rollstuhlbenutzer, der Bühnen-, Szenen- oder Spielflächen sowie der Verlauf der Rettungswege. Für jede Bestuhlungsvariante ist ein einzelner Plan zu erstellen.

Für die Erstellung des Bestuhlungsplanes ist der Betreiber oder der Veranstalter verantwortlich.